Eigenanteil PKG 2023 / 2024
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler des Paul-Klee-Gymnasiums,
ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben den Eigenanteil der Schulbücher näher erläutern. Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz müssen Sie als Eltern einen gewissen Beitrag für Schulbücher jährlich übernehmen. In der Sekundarstufe I, also in den Jahrgangsstufen 5 – 10 beläuft sich dieser gesetzlich vorgeschriebene Anteil auf 34,- €, in der Sekundarstufe II auf 31,- € jährlich. Das Gesetz sieht diesen Betrag als einen durchschnittlich zu zahlenden Anteil vor. So kann es sein, dass Sie beispielweise als Eltern eines Kindes in der Jahrgangsstufe 5 kein Schulbuch anschaffen, in der Jahrgangsstufe 9 jedoch ca. 50,- € übernehmen müssen.
Jegliches Arbeitsmaterial gehört (leider) nicht zu diesem gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Laut des Ministeriums für Schule und Bildung gehört zum Arbeitsmaterial das „[…] im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial […]“ verwendete Material (Schulministerium NRW). Neben Heften und Stiften handelt es sich somit beispielsweise auch bei einem „Workbook“ um Arbeitsmaterial.
Die von der Elternschaft des Paul-Klee-Gymnasiums organisierte „zentrale Schulbuchbestellung“ bietet am PKG jährlich eine Kombination aus dem Eigenanteil im Rahmen des Schulgesetzes und dem Arbeitsmaterial an, so dass die Gesamtbeträge mit den eingangs genannten gesetzlichen Anteilen nicht übereinstimmen und auch deutlich darüber liegen können.
Ich hoffe, dass die Erläuterung der Lehr – und Arbeitsmittelorganisation des PKGs für Sie als Eltern so nachvollziehbar ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Tuchscherer (Lehrmittelverwaltung)
Anhang:
Übersicht über den Eigenanteil in den jeweiligen Stufen: download