Sekundarstufe II
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Organisation der gymnasialen Oberstufe am Paul-Klee-Gymnasium:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Organisation der gymnasialen Oberstufe am Paul-Klee-Gymnasium:
Name | Funktion | Kontakt |
Frau Kristina Barenhoff | Oberstufenkoordinatorin | k.barenhoff(at)pkg-overath.de |
Frau Dr. Susannah Hall Frau Martina Kölsch Frau Michaela Starost |
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2025 | abitur2025(at)pkg-overath.de |
Frau Antje Flunkert Herr Dr. Daniel Schiffbauer Frau Melanie Steinert |
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2028 | |
Frau Stephanie Braukmann Herr Gerd Rehme-Schlüter Frau Caroline Röger |
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2027 | abitur2027(at)pkg-overath.de |
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wenn Sie Interesse haben ab dem Schuljahr 2024/2025 die gymnasiale Oberstufe des Paul-Klee-Gymnasium zu besuchen bzw. ihr Kind bei uns für die Sekundarstufe II anzumelden, dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und zum weiteren Vorgehen:
siehe Schule > Anmeldung
Das Bildungsministerium des Landes NRW gibt jedes Jahr eine Broschüre mit dem Titel „Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen“ heraus, in der die wichtigsten Informationen zur Schullaufbahnplanung in der gymnasialen Oberstufe ab dem jeweils aktuellen Schuljahr erläutert werden. Diese Broschüre bietet einen ersten Überblick über die Organisation der gymnasialen Oberstufe, die Fächerwahl und das Abitur. Jeder Schüler/ jede Schülerin bekommt bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe die entsprechende Broschüre auch in Papierform ausgehändigt, so dass man während der gesamten Schullaufbahn in der Sekundarstufe II die wichtigsten Regelungen nachlesen kann.
Broschüre “Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW”:
Link zur Onlinebroschüre: https://broschüren.nrw/gymnasiale-oberstufe/home/#!/Home
Download der Broschüre: ab Schuljahr 2022, Stand 11.2021
Weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe und vor allem zum Zentralabitur in NRW bietet das Bildungsportal des Landes Nordrheinwestfalen auf der Seite der Standardsicherung unterstützt von QUA-LiS. Hier finden Sie die aktuellen Abiturvorgaben für die einzelnen Unterrichtsfächer, die Abiturprüfungstermine, eine FAQ-Übersicht zum Zentralabitur und vieles mehr.
Link zum Bildungsportal NRW und der Seite der Standardsicherung NRW – Zentralabitur NRW: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/uebersicht/uebersicht-abi-gost.php
Eine weitere gute Übersicht über alle die Sekundarstufe II betreffenden Inhalte gibt es auf der Internetseite des Schulministeriums. Hier finden Sie auch einen Downloadbereich mit den offiziellen Merkblättern zur gymnasialen Oberstufe des Ministeriums zu den Themen Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II, Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, Erwerb der Fachhochschulreife, Nachprüfungsmöglichkeiten am Ende der Einführungsphase und vieles mehr.
Link zum Internettauftritt des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB):
https://www.schulministerium.nrw/sekundarstufe-ii
Die rechtlichen Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe und Schule im Allgemeinen finden Sie in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe, der sogenannten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) und im Schulgesetz (SchulG) des Landes NRW.
APO-GOSt:
Link zur Online-APO-GOSt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000186
Download der APO-GOSt: Stand 01. Mai 2021
Schulgesetz:
Link zum Online-Schulgesetz: https://bass.schul-welt.de/6043.htm
Download des Schulgesetzes: Stand 04. Mai 2021
In § 1 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 wird der grundsätzliche Anspruch aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf eine ihren Stärken und Begabungen sowie auch den persönlichen Bedarfen entsprechende individuelle Förderung festgelegt. In Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Behinderung, eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung oder einer akuten oder chronischen Erkrankung ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, erhalten sie einen entsprechenden Nachteilsausgleich (NTA).
Der grundsätzliche Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II unverändert fort. Allerdings sind für die Gymnasiale Oberstufe einige abweichende Regelungen und insbesondere im Hinblick auf die Abiturprüfung rechtlich veränderte Bedingungen zu beachten. Insofern müssen die Nachteilsausgleiche aus der Sekundarstufe I hinsichtlich der Bildungsziele der Gymnasialen Oberstufe zu Beginn der Einführungsphase und ggf. im weiteren Verlauf des Bildungsgangs überprüft werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten müssen durch die Schule individuell beraten werden.
Wenn für ihre Tochter/ ihren Sohn/ Sie ein solcher Antrag auf Nachteilsausgleich in Frage kommt, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur entsprechenden Stufenleitung auf und wir beraten Sie gerne im weiteren Vorgehen.
Grundlegende Informationen zum Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II finden Sie in der Orientierungshilfe des Ministeriums.
Download der Orientierungshilfe – Gewährung von Nachteilsausgleichen in der Gymnasialen Oberstufe: Stand 07.2017