Sekundarstufe II

Sekundarstufe II

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Organisation der gymnasialen Oberstufe am Paul-Klee-Gymnasium:

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die gymnasiale Oberstufe

Name Funktion Kontakt
Frau Kristina Barenhoff Oberstufenkoordinatorin k.barenhoff(at)pkg-overath.de
Frau Dr. Susannah Hall
Frau Martina Kölsch
Frau Michaela Starost
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2029 abitur2029(at)pkg-overath.de
Frau Antje Flunkert
Herr Dr. Daniel Schiffbauer
Frau Melanie Steinert
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2028 abitur2028(at)pkg-overath.de
Frau Stephanie Braukmann
Herr Gerd Rehme-Schlüter
Frau Caroline Röger
Jahrgangsstufenleitung für den Abiturjahrgang 2027 abitur2027(at)pkg-overath.de

Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wenn Sie Interesse haben ab dem Schuljahr 2026/2027 die gymnasiale Oberstufe des Paul-Klee-Gymnasium zu besuchen bzw. ihr Kind bei uns für die Sekundarstufe II anzumelden, dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und zum weiteren Vorgehen:

siehe Schule > Anmeldung

Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Das Bildungsministerium des Landes NRW gibt jedes Jahr eine Broschüre mit dem Titel „Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen“ heraus, in der die wichtigsten Informationen zur Schullaufbahnplanung in der gymnasialen Oberstufe ab dem jeweils aktuellen Schuljahr erläutert werden. Diese Broschüre bietet einen ersten Überblick über die Organisation der gymnasialen Oberstufe, die Fächerwahl und das Abitur. Jeder Schüler/ jede Schülerin bekommt bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe die entsprechende Broschüre auch in Papierform ausgehändigt, so dass man während der gesamten Schullaufbahn in der Sekundarstufe II die wichtigsten Regelungen nachlesen kann.

Broschüre „Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW“:
Link zur Onlinebroschüre: https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop/Die+gymnasiale+Oberstufe+an+Gymnasien+und+Gesamtschulen+in+Nordrhein-Westfalen.%7C29

Weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe und vor allem zum Zentralabitur in NRW bietet das Bildungsportal des Landes Nordrheinwestfalen auf der Seite der Standardsicherung unterstützt von QUA-LiS. Hier finden Sie die aktuellen Abiturvorgaben für die einzelnen Unterrichtsfächer, die Abiturprüfungstermine, eine FAQ-Übersicht zum Zentralabitur und vieles mehr.

Link zum Bildungsportal NRW und der Seite der Standardsicherung NRW – Zentralabitur NRW: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/uebersicht/uebersicht-abi-gost.php

 

Eine weitere gute Übersicht über alle die Sekundarstufe II betreffenden Inhalte gibt es auf der Internetseite des Schulministeriums. Hier finden Sie auch einen Downloadbereich mit den offiziellen Merkblättern zur gymnasialen Oberstufe des Ministeriums zu den Themen Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II, Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, Erwerb der Fachhochschulreife, Nachprüfungsmöglichkeiten am Ende der Einführungsphase und vieles mehr.

Link zum Internettauftritt des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB):
https://www.schulministerium.nrw/sekundarstufe-ii

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe und Schule im Allgemeinen finden Sie in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe, der sogenannten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) und im Schulgesetz (SchulG) des Landes NRW.

APO-GOSt:
Link zur Online-APO-GOSt: https://bass.schule.nrw/9607.htm
Download der APO-GOSt: Stand 01. Mai 2021

Schulgesetz:
Link zum Online-Schulgesetz: https://bass.schul-welt.de/6043.htm
Download des Schulgesetzes: Stand 04. Mai 2021

Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe

In § 1 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 wird der grundsätzliche Anspruch aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf eine ihren Stärken und Begabungen sowie auch den persönlichen Bedarfen entsprechende individuelle Förderung festgelegt. In Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Behinderung, eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung oder einer akuten oder chronischen Erkrankung ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, erhalten sie einen entsprechenden Nachteilsausgleich (NTA, siehe Organisation/ Formulare-Anträge-Anmeldungen).

Der grundsätzliche Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II unverändert fort. Allerdings sind für die Gymnasiale Oberstufe einige abweichende Regelungen und insbesondere im Hinblick auf die Abiturprüfung rechtlich veränderte Bedingungen zu beachten. Insofern müssen die Nachteilsausgleiche aus der Sekundarstufe I hinsichtlich der Bildungsziele der Gymnasialen Oberstufe zu Beginn der Einführungsphase und ggf. im weiteren Verlauf des Bildungsgangs überprüft werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten müssen durch die Schule individuell beraten werden.

Wenn für ihre Tochter/ ihren Sohn/ Sie ein solcher Antrag auf Nachteilsausgleich in Frage kommt, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur entsprechenden Stufenleitung auf und wir beraten Sie gerne im weiteren Vorgehen.

Grundlegende Informationen zum Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II finden Sie in der Orientierungshilfe des Ministeriums.

Download der Orientierungshilfe – Gewährung von Nachteilsausgleichen in der Gymnasialen Oberstufe: Stand 07.2017