Krankmeldung von Schüler:innen
Mit dem Schuljahr 2025/2026 nutzt das PKG WebUntis unter anderem auch für die Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I:
Im Falle einer Erkrankung von Schülerinnen und Schülern schicken die Erziehungsberechtigten (oder die Schüler selbst bei Volljährigkeit) frühzeitig (nach Möglichkeit vor 8.00 Uhr) eine Mitteilung über die WebUntis-Funktion “Meine Abwesenheit”, damit die unterrichtenden Lehrkräfte der Schülerin oder des Schülers über die Erkrankung vor Unterrichtsbeginn informiert werden können.
Die Erziehungsberechtigten legen bitte zur Entschuldigung der Fehlzeiten der Klassenleitung ein unterschriebenes Entschuldigungsschreiben vor, z.B. durch einen entsprechenden Eintrag im dafür vorgesehenen Bereich des Schulplaners.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II:
1. Krankmeldungen
1.1 Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn
Im Falle einer Erkrankung von Schüler*innen an einem regulären Unterrichtstag schicken die Erziehungsberechtigten (oder die volljährigen Schüler*innen) vor Unterrichtsbeginn über die WebUntis-Funktion “Meine Abwesenheit”, damit die unterrichtenden Lehrkräfte der Schüler*innen über die Erkrankung informiert werden können. Vermeiden Sie es bitte, direkt im Sekretariat anzurufen.
Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätesten nach einer Woche eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
1.2 Krankmeldungen an Klausurtagen
Versäumen Schüler*innen eine Klausur, so müssen sie nachweisen, dass sie das Fehlen nicht zu verantworten haben (APO-GOSt § 14). Dafür muss wie bei einer Erkrankung an einem regulären Unterrichtstag zunächst eine Krankmeldung über WebUntis erfolgen. Die Krankmeldung muss im Falle eines Klausurversäumnisses unverzüglich, d.h. bis spätestens 8:00 Uhr am Klausurtag erfolgen (SchulG § 43). Zudem muss bei Versäumnissen von Klausuren am ersten Tag, an dem die Schule wieder besucht werden kann, bei der zuständigen Jahrgangsstufenleitung ein Antrag auf Nachschrift gestellt werden.
1.3 Krankmeldung während des Schultages
Bei plötzlich auftretendem Unwohlsein, das eine Fortsetzung des Unterrichtstages nicht mehr zulässt, haben die Schüler*innen sich vor dem Verlassen der Schule im Oberstufenbüro schriftlich abzumelden. Das Abmeldeformular finden die Schüler*innen vor dem Sekretariat.
Auch im Falle einer krankheitsbedingten Abmeldung während des Unterrichtstages müssen die versäumten Unterrichtsstunden nach Gesundung mit dem Entschuldigungsbogen bei den Fachlehrer*innen in der nächsten Unterrichtsstunde entschuldigt werden. Näheres dazu im Folgenden.
2. Das Entschuldigungsverfahren
Damit eine Kontrolle über sämtliche Fehlstunden eines Schulhalbjahres möglich ist, bekommen alle Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe zum Beginn ihrer Oberstufenlaufbahn von ihrer Stufenleitung ein gesiegeltes Entschuldigungsformular, den sogenannten Entschuldigungsbogen, welchen sie in einer Klarsichtfolie an jedem Schultag in ihren Unterlagen bei sich tragen.
Alle Entschuldigungen sowie Anträge auf Beurlaubungen sind auf diesem Bogen einzutragen. Atteste, sofern verlangt und vorhanden, werden ebenfalls in der Klarsichtfolie gesammelt. Die Schüler*innen zeigen den Entschuldigungsbogen auf Verlangen der Jahrgangsstufenleitung vor. Ist der Entschuldigungsbogen vollständig gefüllt, so geben die Schüler*innen diesen im Oberstufenbüro bei ihrer Stufenleitung ab und erhalten im Austausch ein neues Formular. Das alte Formular wird für spätere Nachweise archiviert.
2.1 Entschuldigen von Fehlzeiten
Die Schüler*innen sind verpflichtet alle Fehlstunden bei den entsprechenden Fachlehrer*innen in der jeweils ersten Unterrichtsstunde nach Beendigung des Unterrichtsversäumnisses zu entschuldigen. Dies geschieht in Form des Entschuldigungsbogens. Bei minderjährigen Schüler*innen muss neben dem Datum der Fehlzeit, der Begründung der Fehlzeit (z.B. Erkrankung) ebenfalls die Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Entschuldigungsformular erfolgen. In die weiteren Spalten des Entschuldigungsbogens werden alle versäumten Unterrichtsfächer des versäumten Unterrichtages eingetragen. Die Fachlehrerinnen zeichnen die entsprechenden Fehlstunden auf dem
Entschuldigungsbogen mit ihrer Paraphe ab und kennzeichnen die Fehlzeiten in ihrem Kursheft mit (e) für eine entschuldigte Fehlstunde.
Die Schüler*innen sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Entschuldigungen den Fachlehrer*innen fristgerecht vorgelegt werden. Legen Schüler*innen das Entschuldigungsformular den unterrichtenden Lehrer*innen später als zwei Wochen nach ihrer Genesung vor, so kann dieser die Paraphe verweigern, das Unterrichtsversäumnis gilt als unentschuldigtes, von den Schüler*innen zu vertretendes Fehlen. Auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen im Hinblick auf eine Fortsetzung der Oberstufenlaufbahn wird in den Informationsveranstaltungen zur gymnasialen Oberstufe hingewiesen (SchulG § 47, 48, 53).
2.2 Beurlaubungen für außerschulische Termine
Bei unaufschiebbaren, im Voraus bekannten Terminen (z.B. Vorstellungsgesprächen, Führerscheinprüfung etc.) muss rechtzeitig vor dem Termin ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung auf dem Entschuldigungsformular bei der Jahrgangsstufenleitung eingereicht werden. Diese entscheidet (nach Rücksprache mit der Schulleitung, wenn es mehr als einen Schultag betrifft), ob der Antrag genehmigt wird. Im Falle einer genehmigten Beurlaubung sind die betroffenen Fachlehrer*innen vorab über das geplante Fehlen zu informieren.
2.3 Entschuldigen von schulischen Aktivitäten
Fehlzeiten, die aufgrund von schulischen Aktivitäten (z.B. Exkursionen, SV-Sitzungen, Treffen im Rahmen von AGs usw.) entstehen, sind ebenfalls auf dem Entschuldigungsbogen einzutragen und durch die Unterschrift der betreuenden Lehrer*innen der schulischen Veranstaltung zu entschuldigen. Die Schüler*innen melden sich vor der Veranstaltung bei den betroffenen Fachlehrer*innen ab. Die versäumten Unterrichtsstunden werden nicht als Fehlstunden gezählt, da die Schüler*innen im Auftrag der Schule gefehlt haben. Die Fehlzeiten werden im Kursheft der Lehrer*innen mit einem (c) gekennzeichnet.
3. Klausurversäumnisse und Nachschreibtermine
3.1 Klausurversäumnisse
Versäumen Schüler*innen einen Klausurtag und haben sich fristgerecht per WebUntis am Morgen des Klausurtages krankgemeldet, so können diese Fehlzeiten bei den Fachlehrer*innen wie im normalen Krankheitsfalls mit dem Entschuldigungsbogen entschuldigt werden.
3.2 Antrag auf Zulassung zu Nachschreibterminen
Zusätzlich zur Entschuldigung der Fehlzeiten anhand des Entschuldigungsbogens bei den Fachlehrer*innen muss ein Antrag auf Zulassung zur Nachschrift bei der Stufenleitung abgegeben werden. Nur wenn ein solcher Antrag fristgerecht (spätestens eine Woche nach dem versäumten Klausurtermin und noch vor dem Nachschreibtermin) bei der Jahrgangsstufenleitung eingegangen ist, werden die betreffenden Schüler*innen zur Nachschrift zugelassen. Der Antrag muss bei minderjährigen Schüler*innen durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

