Overath, 5. März 21
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
das MSB hat uns heute über die Veränderungen im Schulbetrieb ab dem 15. März informiert. Die für uns wesentlichen Aussagen von Herrn Richter möchten wir Ihnen vorab übermitteln. Die vollständigen Informationen finden Sie auch hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-15-maerz-2021
Herr Richter schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach umfassenden Abstimmungsgesprächen mit vielen Akteuren aus dem Schulbereich informiere ich Sie heute – auch im Lichte der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 – über die weitere Ausgestaltung des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen.
Vorab möchte ich jedoch noch kurz auf den Schulbetrieb der letzten Wochen eingehen: Die Landesregierung hat von den Möglichkeiten des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Februar 2021 im Interesse der Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll Gebrauch gemacht und seit dem 22. Februar 2021 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Abschlussklassen wieder verstärkt einen Unterricht in Präsenz ermöglicht. Die Rückmeldungen aus den Schulen verdeutlichen, dass dieser Einstieg – bei allen verbleibenden Herausforderungen und Schwierigkeiten – erfolgreich gelungen ist.
Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Hierfür möchte ich Ihnen, aber ebenfalls den Kolleginnen und Kollegen aus der Schulaufsicht, die hier mit großem Engagement unterstützend tätig sind, auch im Namen von Ministerin Yvonne Gebauer ausdrücklich meinen Dank aussprechen.
Die Landesregierung beabsichtigt nun über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen. Damit soll den Bedürfnissen der bisher noch ausschließlich in Distanzunterricht beschulten Kinder und Jugendlichen wieder besser entsprochen und ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität gegeben werden. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es hierbei aber unverändert geboten, bei weiteren Öffnungen des Schulbetriebs behutsam und schrittweise vorzugehen. Dies bestätigen auch die Rückmeldungen aus den Gesprächen, die wir in dieser Woche erneut mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – geführt haben. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die erwähnten Abstimmungsprozesse und tragen dem Erfordernis des Infektions- und Gesundheitsschutzes Rechnung.
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (PKG)
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- Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
- Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt.
- Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
- Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht
- Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
- Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
- Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.
Die Umsetzung dieser Eckpunkte stellt die weiterführenden Schulen vor erneute Herausforderungen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die personelle und räumliche Situation unterschiedlich sind. Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien. Im Unterstützungsportal der Schulpsychologie (www.schulpsychologie.nrw.de) finden Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Inhalte und Materialien, die für die derzeitige Situation, den Schul(neu)start, aber auch die nachfolgenden Tage und Wochen hilfreich sein können.
(…)
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells bei uns am PKG werden wir Ihnen und Euch nach den Beratungen im Kollegium, mit der Schulpflegschaft, der Schülervertretung und der Entscheidung in der Schulkonferenz in der kommenden Woche mitteilen.
Bei Fragen wenden Sie/wendet Euch gerne an uns.
Lieben Gruß vom PKG und ein sonniges Wochenende wünschen
David Hubert und Ralph Völler