

Mail des Landrats:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.09.2020 ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts keine Pflicht mehr. In anderen Bereichen der Schulen gilt dies weiterhin. Nach Aussagen der Landesministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Schule und Bildung können sich Schulen im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises empfiehlt aus fachlicher Sicht von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Im Regelbetrieb der Schulen können die Mindestabstände von 1,50 Meter nicht immer eingehalten werden und so ist dennoch eine erhöhte Sicherheit gegeben. Zielführend ist der Einsatz von einer Mund-Nase-Bedeckung dann, wenn möglichst viele Personen dieser Empfehlung folgen, um einen gegenseitigen Schutz zu gewährleisten. Daher wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Kombination mit gründlichem Lüften auch im Winter als zielführend zur Minderung eines Infektionsrisikos gesehen. Zwar bietet eine Alltagsmaske keinen Schutz vor einer Infektion, aber sie kann eine unkontrollierte Verbreitung von Tröpfchen und Aerosolen verhindern. In den zurückliegenden Fällen in Schulen konnten aufgrund getragener Mund-Nase-Bedeckungen mehr Kontaktpersonen als Kontaktpersonen 2. Grades eingestuft werden und mussten damit nicht in Quarantäne versetzt werden.
Der Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises unterstützt das freiwillige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts.
In meiner Pressemitteilung PM 363 habe ich über das Thema ebenfalls berichtet. Ich möchte Sie bitten meine Nachricht an die Schulen in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Cassandra Staehler
Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Krisenstab
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Email: krisenstab-rheinisch-bergischer.kreis@rbk-online.de
Weitere Informationen: www.rbk-direkt.de