

Liebe Schulgemeinde,
mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien haben wir heute ausführlich beraten.
Diese Erklärung geben wir gemeinsam im Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Schülervertretung, der Schulpflegschaft, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulleitung und unter Einbezug der gesammelten Rückmeldungen ab.
Im Unterricht muss ab dem 01.09.2020 keine Maske mehr getragen werden, sobald die Schülerinnen und Schüler ihren festen Sitzplatz eingenommen haben. Stehen sie auf und bewegen sich im Raum, muss die MNB getragen werden.
Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches und Verwaltungspersonal tragen eine MNB, wenn sie den Abstand von 1,5 m nicht einhalten können.
Im Gebäude, auf den Fluren und auf dem gesamten Schulgelände muss jedoch weiterhin die Maske getragen werden. Alle übrigen Vorgaben zur Hygiene sind auch weiterhin unbedingt zu beachten: Hände waschen, Abstand halten (wo es geht), regelmäßiges Lüften der Räume!
Uns ist bewusst, dass die vom Ministerium ausgesprochene Lockerung zwar bei einigen mit Erleichterung aufgenommen wird, gleichzeitig aber auch von vielen mit großer Sorge wahrgenommen wird. In zahlreichen Gesprächen mit Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern wurde deutlich, dass diese Situation außergewöhnlich und höchst sensibel ist, weil sie mit individuellen Ängsten, Sorgen und physischen und psychischen Beeinträchtigungen behaftet ist bzw. sein kann.
Die Situation am PKG ist diese:
Die Pflicht, die Maske auch im Unterricht zu tragen, haben die Schülerinnen und Schüler selbst während der belastenden Hitzetage in großer Mehrheit sehr gelassen umgesetzt.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse am PKG ist uns bewusst geworden, dass das Maskentragen von allen im Unterricht und in den außerunterrichtlichen Aktivitäten dazu geführt hat, dass das PKG nicht als Ganzes geschlossen wurde, sondern nur einige wenige (Kontaktpersonen 1. Grades) in eine zweiwöchige Quarantäne gehen müssen.
Wir haben bei uns am PKG sowohl unter den Schülerinnen und Schülern selber als auch unter den Eltern, aber auch unter den Lehrerinnen und Lehrern zahlreiche Personen aus Risikogruppen, für die eine Infektion mit dem Virus bedrohlich sein kann. Die Langzeitschäden nach einer erfolgten Infektion, auch für Menschen ohne Vorerkrankung oder altersbedingtem Risiko sind derzeit noch nicht einschätzbar. Daher muss nicht nur der Schutz der Personen aus Risikogruppen, sondern der Schutz aller das Ziel unserer Schulgemeinschaft sein!
Eine Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer, die zwar nicht selbst Risikogruppen angehören, sich aber große Sorgen um ihre Eltern, Großeltern und andere Angehörige machen, haben ihre Sorgen und Bedenken formuliert und für eine allgemeine Beibehaltung der Maskenpflicht auch im Unterricht plädiert.
Das beinhaltet vor allem die Fortführung des Präsenzunterrichts der SekII, hier vor allem der Q2 in der Abiturvorbereitung, da die Oberstufe in ständig wechselnden Konstellationen zusammenarbeitet und wir befürchten, dass das Nichttragen einer Maske dazu führen wird, dass diese Kurse die ersten sein würden, die im Zweifelsfall geschlossen würden. Nichts desto trotz impliziert das freiwillige Tragen der Maske natürlich, dass die Entscheidung keine MNB zu tragen, respektiert werden muss.
Unser aller Ziel ist die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes.
Aus diesem Grund bitten wir darum, die Maske auch weiterhin im Unterricht zu tragen.
Wir können jeder selbst ein Zeichen im Sinne der Gemeinschaft und des Miteinanders setzen.
Wir verstehen diese Bitte nicht als finalen Beschluss der Schulgemeinde, vielmehr bildet sie den Diskussionsstand heute ab. Wir werden in den nächsten Tagen immer neue Erkenntnisse erhalten, Eindrücke sammeln und im Diskurs austauschen und auswerten. Unser Wunsch ist es, dies unbedingt auch weiterhin gemeinsam und im Sinne eines geregelten und sicheren Schulbetriebs zu tun, in dem sich die verschiedensten Menschen unserer Schulgemeinde den Umständen entsprechend sicher fühlen.
Jason Phillip (Schülersprecher) und die Schülervertretung des PKG
Sonja Gondolf und Herbert Schiffmann für den Vorstand der Schulpflegschaft
Kathrina Menke, Claudia Neyer, Eva Seebo und Susanne Steeger für den Lehrerrat David Hubert und Ralph Völler, Schulleitung
Die neuen Coronabestimmungen sind wie folgt:
Um einen [solchen] erfolgreichen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig dem Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich Rechnung zu tragen, hatte sich die Landesregierung entschieden, zunächst befristet bis zum 31. August 2020 eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auch im Unterricht einzuführen und in den Folgewochen unmittelbar nach dem Schulstart zu prüfen. Aufgrund des gegenwärtigen Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen, aber auch aufgrund des wachsenden zeitlichen Abstands zur Ferienrückreisezeit ist es nun möglich, auf diese Maßnahme zu verzichten. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet damit wie angekündigt am 31.08.2020. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts. Zu dieser Entscheidung möchte ich Ihnen auf diesem Wege Informationen übermitteln, um Ihnen vor Ort weitgehende Handlungssicherheit zu ermöglichen.
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-NaseBedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.
In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.
Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn – mangels Mindestabstand – zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist.
Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail–archiv/archiv–2020/31082020informationen–zum–schulbetrieb