Informationen der Schulleitung: EILT – Vorgesehene Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Schulbetrieb

Liebe Eltern,

folgende Mail erhielten wir.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag nun beim Land liegt. Wir melden uns, wenn wir Gewissheit haben. Bitte verfolgen Sie auch Informationen über die Homepage.
Abitur- und Abschlussklassen bezieht sich weiterhin auf Q2 und Q1.

Lieben Gruß vom PKG und ein schönes Wochenende,

David Hubert und Ralph Völler

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehende Information des Krisenstabs des Rheinisch-Bergischen Kreises übersenden wir Ihnen vorab zur Ihrer Kenntnis. Der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigt, die Schulen in der kommenden Woche im Distanzunterricht zu belassen.

Die erforderlichen Abstimmungen zwischen Kreis und den zuständigen Aufsichtsbehörden sind eingeleitet.

Wir weisen zur Klarstellung ergänzend darauf hin, dass die Regelungen zu Abitur- und Abschlussklassen sowie die Notbetreuung hiervon nicht betroffen ist.

Die endgültige Allgemeinverfügung des Kreises wird zur gegebenen Zeit auf
https://www.rbk-direkt.de/aktuelle-regeln.aspx
veröffentlicht und in den Medien veröffentlicht.

Sobald die Allgemeinverfügung veröffentlicht ist, gilt diese Allgemeinverfügung mit der Folge, dass die Schulen ab Montag der kommenden Woche 19.04.2021 in den Distanzunterricht gehen. Bitte achten Sie auch auf die Medienberichterstattung.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag
Heidrun Altendorf

Schulamt für den Rheinisch-Bergischen  Kreis Amtsleitung Amt 40 – Amt für Schule und Sport Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Tel. 02202 – 13 20 22 u. 20 23
Fax  02202 – 13 10 20 21

schulamt(at)rbk-online.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8.30 – 12.00 Uhr
Mo.-Do.: 14.00 – 16.00 Uhr
Termine bitte nach telefonischer Vereinbarung.

 

Allgemeinverfügung
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