Information der Schulleitung: Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Beförderung im Personennah- oder -fernverkehr, insbesondere im Schulbus

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sowohl im öffentlichen Personenverkehr als auch im Schulbusverkehr besteht weiterhin Maskenpflicht.

In der „Coronaschutzverordnung“ des Landes NRW vom 12. Juni 2021 in §5 Absatz (3) steht hierzu:

„(3) Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz

I . bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung sowie für das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, …“

Wir bitte um Beachtung, insbesondere bei der Benutzung des Schulbusverkehrs.

Die Schulleitung

Maskenplicht in Schulbussen
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