Overath, 26.03.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
das seit dem 01.03.2020 gültige Masernschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen die Infektionskrankheit Masern vorlegen müssen. Die Maßgaben des Ministeriums legen wir Ihnen hier vor. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Nachweispflicht um eine gesetzliche Regelung handelt.
Folgende mögliche Formen eines Nachweises über einen angemessenen Impfschutz sind möglich:
- Impfnachweis => Impfdokumentation (das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt);
- Immunitätsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung);
- Kontraindikationsnachweis => Ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht;
- Bestätigungsnachweis => Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat (z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung eines Kindergartens, dass dort ein Impfausweis mit vollständiger Masernimpfung bereits vorgelegen hat; Bestätigung der Grundschule, dass ein Nachweis bereits erbracht wurde).
Für wen gilt die Nachweispflicht?
Die Nachweispflicht gilt in den Schulen für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere in Schule tätige Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind.
Dieser Nachweis muss für die Schülerinnen und Schüler, die vor dem 01.03.2020 angemeldet wurden, bis zum 31.07.2021 vorgelegt werden.
Die organisatorischen Einzelheiten zur Erfassung des Impfstatus Ihres Kindes werden wir Ihnen nach den Osterferien mitteilen.
Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob Sie für Ihr Kind einen Nachweis vorlegen können. Wenn dem noch nicht so ist, bitten wir Sie, sich zeitnah um einen solchen Nachweis zu kümmern.
Zunächst aber wünschen wir Ihnen und Ihren Familien gesunde und erholsame Osterferien.
Herzlichen Gruß vom PKG
Rosi Rusert, Team Mittelstufe
David Hubert, Schulleiter