Vertretungskonzept PKG
1. Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
a. Langfristige Veranstaltungsplanung
b. Tausch von Unterrichtsstunden
2. Vertretungsunterricht SI
a. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht oder Lernzeit statt. Die ausfallende Lehrkraft bzw. das Lehrerteam der Klasse stellen Lernmaterialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung.
b. Bei langfristig planbaren Vertretungen werden Lehrkräfte aus den zu vertretenden Klassen rechtzeitig informiert, sodass sie in den Vertretungsstunden ihr eigenes Unterrichtsfach unterrichten können.
c. Vertretungsunterricht wird in der Kernzeit (1.-5. Stunde) sichergestellt:
Ausnahme: In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann die 5. Stunde entfallen.
d. Nachmittagsstunden (Dif 9 Spanisch oder Arbeitsgemeinschaften) werden in der Regel nicht vertreten.
e. Der Einsatz der Lehrkräfte für kurzfristig anstehende Vertretungen erfolgt nach folgendem Prioritätsprinzip:
i. Freigesetzte Lehrkraft,
ii. Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan, nach Möglichkeit aus dem Klassenteam bzw. eine Fachlehrkraft
iii. nur in Ausnahmefällen: sonstige Lehrkraft.
3. Vertretungsunterricht SII
a. Der Unterricht in der Sekundarstufe II wird nur in Ausnahmefällen vertreten.
b. Rechtzeitige Information der Schülerinnen und Schüler und Weitergabe von Aufgaben; Kursräume öffnen
4. Vereinbarungen
a. Die Klassenteams stellen sicher, dass in allen Klassen der SI Aufgabenstellungen für kurz- oder langfristig anfallende Vertretungsstunden zur Verfügung stehen (für Jg. 5-7 s. „Lernzeit“-Konzept unten). Für die Jahrgänge 8 und 9 wird ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
b. Bei vorhersehbaren Ausfällen werden geeignete Materialien und Aufgabenstellungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
In der SII wird die Lerngruppe rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Die Aufgabe wird im Kursheft vermerkt.
c. Die Lehrkraft, die kurzfristig erkrankt, informiert den Vertretungsplaner schnellstmöglich.
Lernzeit für die Jahrgangsstufen 5-7
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 nutzen seit dem Schuljahr 2015/16 Lernzeiten im Fachunterricht sowie im Vertretungsunterricht, um mit geeigneten Arbeitsmaterialien eigenverantwortlich zu lernen, zu üben, zu wiederholen und sich anhand von beiliegenden Lösungen zu kontrollieren. Vertretungsstunden werden im Vertretungsplan mit dem Fach „Lernzeit“ gekennzeichnet, wenn die zu vertretende Kollegin / der zu vertretende Kollege keine eigenen Aufgaben stellt und die Vertretungslehrkraft keinen eigenen Unterricht in der Klasse hält. Fachlehrerinnen und Fachlehrer weisen auch Teile ihres Unterrichts als Lernzeit aus.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den ersten Wochen der Jahrgangsstufe 5 ihren Lernzeitordner, der ausschließlich im Klassenraum aufbewahrt wird.
Für mindestens zwei Hauptfächer und zwei Nebenfächer stellen die jeweilige Fachlehrerin / der jeweilige Fachlehrer Materialien zur Verfügung. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer können in Lernzeiten ihres Fachunterrichts oder in Vertretungsstunden die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Übungen beraten und deren Arbeitsergebnisse kontrollieren.
Ein entsprechendes das eigenverantwortliche Lernen der Schülerinnen und Schüler fördernde Konzept für die Jahrgangsstufen 8 und 9 wird zurzeit erarbeitet.