Sehr geehrte Damen und Herren,
Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht derzeit die Rückkehr der Schulen in den Präsenzunterricht ab 15. Februar vor.
Dieser Tag ist Rosenmontag und in langer Tradition einer der vier „Beweglichen Ferientage“, die nach dem Schulgesetz von allen Schulen in Abstimmung mit der Stadt und durch Beschluss der Schulkonferenz festgelegt werden. In Overath gehören seit einigen Jahren auch der Freitag und der Karnevalsdienstag zu den für alle städtischen Schulen unterrichtsfreien Tage.
Diese Abstimmung über die “Beweglichen Ferientage” findet jährlich bereits im Frühjahr des vorangehenden Schuljahres statt.
Alle Beteiligten haben nun diskutiert, ob aufgrund der Situation und der langen Zeit des Distanzunterrichtes der 15. Und der 16. Februar als normaler Schultag stattfinden soll. Hierzu wäre ein erneuter Beschluss der Schulkonferenzen notwendig.
Es wurde entschieden, den Rosenmontag und den Karnevalsdienstag als „Bewegliche Ferientage“ beizubehalten.
Nach der aktuellen Pandemielage ist zum einen noch nicht hinreichend gesichert, wie der Schulbetrieb ab dem 15. Februar gestaltet wird. Auch eine Verlängerung der derzeitigen Situation kann nicht ausgeschlossen werden.
Zum anderen würde eine Aufhebung der bestehenden Beschlüsse bedeuten, dass die „Beweglichen Ferientage“ später im zweiten Halbjahr noch umgesetzt würden. Dies würde vermutlich den wieder angelaufenen Regelbetrieb deutlich mehr stören, als es nun ein um zwei Tag späterer Schulbeginn vermag.
Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung, die für alle Overather Schule gleich angewendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Herbert Rijntjes
Amtsleitung Amt für Jugend, Schule, Sport
Stadtverwaltung Overath
Amt für Jugend, Schule, Sport
Siegburger Straße 6
51491 Overath
Tel.: 0 22 06 / 602 – 240
Fax.: 0 22 06 / 602 – 224
h.rijntjes(at)overath.de
www.overath.de
Hinweis:
Dienstag, 16. Februar, bleibt auch, wie ursprünglich beschlossen, beweglicher Ferientag am PKG und somit unterrichtsfrei. (s. Kalender)