Zahl und Dauer der Klassenarbeiten in der Sek I
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Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs
Manche Schülerinnen und Schüler (im folgenden Schüler) können durch eine spezifische Beeinträchtigung nicht die Leistung erbringen, die eigentlich ihrer Begabung entspricht. Diese Schüler haben ein Recht darauf, dass ihre Benachteiligung durch die Schule mit entsprechenden Maßnahmen ausgeglichen wird. Durch einen Nachteilsausgleich sollen diese Schüler in die Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Ein Nachteilsausgleich ist also die Kompensation von Nachteilen, die aus einer Behinderung, einer Erkrankung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf resultieren. (Vgl. § 1 und 2 Schulgesetz NRW)
Informationen und Anträge zum Nachteilsausgleich finden Sie unter Organisation -> Formulare/Anträge/Anmeldungen.
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