Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
da Fragen bzgl. des Tragens von bestimmten Masken im Rahmen der Schülerbeförderung aufkamen (Schul- und Linienbusse), weisen wir hier nochmals auf die geltenden Bestimmungen hin.
Die Schülerinnen und Schüler müssen demnach im Bus eine FFP2-Maske tragen. (s.u.)
Bei Fragen melden Sie sich gerne.
Lieben Gruß vom PKG
David Hubert und Ralph Völler
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 23. April 2021
§ 3
Alltagsmaske, medizinische Gesichtsmaske, Atemschutzmaske
(1) Alltagsmasken im Sinne dieser Verordnung sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen (einschließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen. Medizinische Gesichtsmasken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Atemschutzmasken im Sinne dieser Verordnung sind Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95). Der Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske wird auch durch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Atemschutzmaske sowie der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auch durch das Tragen einer Atemschutzmaske genügt.
(1a) Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske; für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
(2) Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sandra Braß
Stadtverwaltung Overath
Jugendamt/Schulverwaltung
Burgholzweg 6
51491 Overath
Tel.: 0 22 06 / 602 – 100
Fax.: 0 22 06 / 602 – 224