Overath, 9. April 2021
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021 eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. Auszüge aus der Schulmail von gestern seien hier dargestellt. Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie auch hier: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauereine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Q1 und Q2 sind von der Schließung ausgenommen. Die Jahrgangsstufen werden in voller Stärke, jedoch ggf. vor Ort in geteilten Lerngruppen, nach Stundenplan (Q1) bzw. im Blockunterricht (Q2) unterrichtet.
Distanzlernen
Der Distanzunterricht für die 5-EF wird im Rahmen unseres bekannten Konzepts zum Distanzlernen über Teams organisiert. Die Stundenpläne mit den Videokonferenzen teilen die Klassenleitungsteams den Schülerinnen und Schülern im Laufe des Samstags mit.
Zum „Schützen, Impfen und Testen“ schreibt das MSB weiter:
„Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmailarchiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)
Informationen zu den Testungen erhalten die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zeitnah über die Stufenleitungen.
Gleichzeitig können wir ab Montag, 12. April, die Schnelltests der Stadt Overath ausgeben (s. Schreiben vom 26. März von Herrn Sassenhof bzw. auf der Homepage). Bitte bringen Sie/bringt den unterschriebenen Abschnitt am Montag mit.
Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind weiterhin unbedingt für alle umzusetzen: Abstand halten, Hygiene, FFP2- bzw. medizinische Maske tragen.
Pädagogische Notbetreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten.
Abiturprüfungen
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. In den neun Unterrichtstagen (12. – 22. April) vor dem Beginn der Prüfungen wird sich der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten in Form von Blockunterricht auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Weitergehende Informationen diesbezüglich folgen am Wochenende.
Wir wünschen Euch und Ihnen trotz der ungewissen Situation einen guten Start in die Zeit nach den Osterferien. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.
Viele Grüße vom PKG
David Hubert und Ralph Völler