Zum Sportunterricht in der Corona-Zeit
Der Unterricht im Fach Sport ist auch unter den aktuellen Bedingungen für alle unsere Schülerinnen und Schüler Teil des Pflichtunterrichts, und wir sind froh, diesen auch weiterhin durchführen zu können.
Die Vorgaben des Ministeriums zur Organisation des Sportunterrichts leiten unseren Sportunterricht. Es werden insbesondere Sport- und Bewegungsformen durchgeführt, die die Möglichkeit bieten, Abstände einzuhalten. Kontaktsportarten werden daher als Zielspiel nicht durchgeführt, selektives Technik-Training unter Wahrung von Distanz ist möglich.
Zum Thema Mundnasenbedeckung schreibt das Ministerium: „Während des eigentlichen Sportunterrichtes in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht. Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich Bewegen an Geräten-Turnen, ist möglich.“
Wir haben darüber hinaus beratende Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsamt geführt, die den praktischen Betrieb im Sportunterricht betreffen.
Die äußeren Rahmenbedingungen, insbesondere die Situation der Sportstätten am PKG wurden vom Schulträger in dem Maße bewertet, dass der Durchführung von Sportunterricht nichts im Wege steht.
Da die Hallen momentan verstärkt belüftet werden, sinkt zwangsläufig die Raumtemperatur. Die Schülerinnen und Schüler sollen daher entsprechend warme Sportbekleidung anziehen. Weiterhin sind Sporteinheiten im Freien möglich.
Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, die Hygiene- und Abstandsregeln aktiv umzusetzen. Beim Umziehen sind die Gruppen so geteilt, dass die gebotenen Abstände eingehalten werden können. Es besteht Maskenpflicht beim Umziehen/in den Kabinen und auf dem Weg zur Halle. Die MNB wird auch zur Begrüßung in der Halle noch getragen, während allen anderen Reflexionsphasen wird es dringend empfohlen, wenn es aufgrund nachlassender Belastung möglich ist. Andernfalls sind unbedingt die Abstände einzuhalten.
Die Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen obliegt der Fachkraft.
Vor und nach den Sporteinheiten ist gründliches Händewaschen oder das Desinfizieren der Hände erforderlich.
Bei Fragen zum Sportunterricht stehen wir gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
V. Krohn und M. Buhlmann für die Fachschaft Sport des PKG
Overath, 30.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Im Rahmen des Sportunterrichts mehren sich Fragen und Bedenken wegen eines angemessenen Umgangs im Unterricht bzw. wegen eines guten Miteinanders in der aktuellen Situation. Die Fachschaft Sport hat dahingehend bereits Informationen über die Homepage veröffentlicht. Wir möchten diese ergänzen.
Wir nehmen eine erhöhte Verunsicherung und Sorge unter der Schülerschaft sowie bei den Eltern wahr.
Leitend für uns als Schulleitung ist die Maßgabe, Bewegungsangebote im Sportunterricht stattfinden zu lassen. Gerade jetzt, wo andere Sportangebote eingeschränkt sind, ist die Bewegung für die Schülerinnen und Schüler enorm wichtig. Leitend für uns ist auch, dass es pauschale Verbote nicht geben darf sowie das Wissen um die Sorge zahlloser Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Verwandten ob der pandemischen Situation.
Wir brauchen eine gemeinsame Grundlage und eine gemeinsame Vorgehensweise. Diese skizzieren wir wie folgt:
Da bestimmte Sportinhalte zurzeit nicht unterrichtet werden dürfen, ist die Umsetzung der curricularen Vorgaben zweitrangig.
Die MNB muss in den Umkleiden, auf dem Weg zu Halle, während der Begrüßung/Verabschiedung und der Reflexionsphasen getragen werden. Bei Ausnahmen ist unbedingt der Mindestabstand einzuhalten.
Zudem gilt: Wir werden es den Schülerinnen und Schülern nicht untersagen, eine Maske zu tragen, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist.
Im Zweifelsfall können die volljährigen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bzw. die Eltern kurz schriftlich bestätigen, dass die MNB während des Sports getragen werden darf.
Wir gehen davon aus, dass Schülerinnen und Schüler sehr wohl einschätzen können, wie gut sie in welcher Belastung durch die MNB Luft bekommen.
Wollen Schülerinnen und Schüler bewusst eine MNB auch während des Sports tragen, kann dies nicht dazu führen, dass sie von der Praxis ausgeschlossen werden. Das Recht der Schülerinnen und Schüler auf aktiven Unterricht ist hier höher zu bewerten.
Im Gegenteil: Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, Angebote zu schaffen, die die Bewegungsintensität reduzieren und somit etwaige Bedenken, Schülerinnen und Schüler könnten nicht ausreichend Luft unter der MNB bekommen, reduzieren.
Theorie sollte nur im Ausnahmefall gemacht werden, zumal, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, es sein könnte, dass der Sport wieder eingeschränkt wird.
Auch das Aufteilen der Kurse in zwei Sportgruppen, die jeweils zu Hause bzw. in Präsenz arbeiten, ist unzulässig.
Alle Schülerinnen und Schüler sind schul- und präsenzpflichtig.
Wir erwarten von allen Beteiligten ein Vorgehen mit Empathie und Augenmaß. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Probleme sehen.
Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird diese Information über die Stufenleitung vermittelt, Schülerinnen und Schülern der SekI über die Sportlehrerinnen und Sportlehrer.
Wir hoffen, nun etwas mehr Klarheit in die Unterrichtssituation gebracht zu haben.
Viele Grüße vom PKG und bleiben Sie gesund!
David Hubert und Ralph Völler