Stadt Overath
Februar 2021
Lüftung an Schulen
Sachstands- und Entscheidungsbericht
1. Fördermöglichkeiten
Gem. Richtlinien zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum Infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen vom 10.11.2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW können beantragt werden:
- für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten eine 100 % Zuwendungsförderung, höchstens jedoch bis zu 4000 € pro Gerät und
- für Betrieb und Wartung je Gerät ein einmaliger pauschaler Zuschuss von 500 €
- für einfache bauliche Maßnahmen an Fensteranlagen, sprich Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen, wenn diese eine Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ersetzen, Förderung 100 %, höchstens jedoch 4000 € je Raum und Sporthalle.
Berücksichtigt werden alle Maßnahmen, die seit dem 16.3.2020 schon durchgeführt wurden.
2. Abwägung der Alternativen
Unabhängig von den derzeit möglichen Förderungen ist aber bei der Betrachtung aller technischen Varianten von Lüftungs- bzw. Filteranlagen, ob mobil oder fest installiert, der Dissens wissenschaftlicher Ausarbeitungen verschiedenster Institute bzw. Hochschulen sowie Umweltbundesamt mit dem Ergebnis, dass z. B. seitens des Gesundheitsamtes oder der Schulaufsichten des Landes keine verbindlichen und vor allem standardisierte Aussagen für die Schulträger getroffen werden.
- Nach einer zuletzt beachteten Untersuchung der TH Mittelhessen wurde als wesentliches Resultat festgestellt, dass eine Stoßlüftung über 3 Minuten bei Außentemperaturen von 7-11 °C die eingebrachte Konzentration an Aerosolen bis zu fast 100 % senkt.
Mit vier mobil eingesetzten Luftfiltergeräten in einem Raum sei nach etwa 30 Minuten eine nur ca. 90 % verringerte Konzentration gemessen worden.
Hinzu kommen die Lautstärke beim Betrieb der Geräte sowie die sehr hohen Kosten bei Anschaffung und Wartung. Der Titel eines Presseberichtes zu dieser Untersuchung lautete: Stoßlüften im Klassenzimmer wirksamer als Filtergeräte! - Das Umweltbundesamt hat schon mehrfach davor gewarnt, zu stark auf mobile Luftreiniger zu setzen.
Ihr Einsatz in Klassenzimmern sei kein Ersatz für das Lüften, weil sie nicht für die notwendige Zufuhr von Außenluft sorgten. Und Luftreiniger könnten nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernen und seien höchstens als Ergänzung zu betrachten. - Auf Anfrage der Stadt Overath verwies das Robert-Koch-Institut darauf, dass die tatsächliche Infektiösität von Aerosolen derzeit erst noch in vielen Studien untersucht wird und somit eine abschließende Bewertung noch nicht möglich sei.
Grundlegend für die Infektionsprävention sei aber nach wie vor zunächst das Einhalten der AHA plus L- Regeln.
Zusätzlich teilte das RKI an den BM mit Mail vom 24.11.2020 mit, dass von der Anschaffung technischer Lösungen zur Raumluftfilterung, deren Funktionalität hinsichtlich Infektionsleistung nicht von amtlich unabhängiger Stelle bestätigt wurde, abgeraten wird.
Alle derartigen technischen Lösungen hätten außerdem den Nachteil, dass, unabhängig von einer nicht nachvollziehbaren Desinfektionsleistung, der Raumluft-CO²- Gehalt nicht mit geregelt wird, so dass die von RKI und Umweltbundesamt geforderte Lüftung über Fenster in jedem Fall praktiziert werden muss.
3. Konkrete Maßnahmen des Schulträgers Stadt Overath
- Anhand all dieser Feststellungen wurde im Herbst/Winter 2020 eine Bestandsaufnahme aller Fensteranlagen in den Grundschulen und weiterführenden Schulen vorgenommen, die als Grundlage der o. g. Förderung diente und Januar 2021 in einem Förderbescheid über 209.000 € für die Instandsetzung von Fenstern mündete.
- Derzeit werden deshalb alle in Frage kommenden Fenster instandgesetzt.
- Neue Lüftungsanlagen, gefördert vom Land NRW, werden aktuell in den beiden Turnhallen im Schulzentrum (Zweifachhalle) und in der Turnhalle Steinenbrück eingebaut.
- Die Lüftungsanlage in der Turnhalle Heiligenhaus wird saniert.
- Mobile Lüftungsgeräte wurden nicht angeschafft, da keine Klassenräume vorhanden sind, in denen eine Lüftung über Fenster nicht möglich ist.