Liebe Eltern,
die Landesregierung hat in der neuen Coronabetreuungsverordnung festgelegt, dass ab Montag, 20.9., pro Woche drei Corona-Selbsttest in der Schule durchgeführt werden müssen, immer montags, mittwochs und freitags.
Schülerinnen und Schüler, die bereits vollständig immunisiert sind (durch Impfung oder Genesung) dürfen inzwischen auch freiwillig an diesen Tests teilnehmen, wenn sie es möchten. Sie können dazu in der Unterrichtsstunde, in der die Testung stattfindet, ihre Lehrerin bzw. ihren Lehrer ansprechen.
Schülerinnen und Schüler die montags bzw. mittwochs z.B. aufgrund von Krankheit fehlen, müssen sich dienstags bzw. donnerstags in der Schule nachtesten, wenn sie dann wieder am Unterricht teilnehmen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Mit freundlichen Grüßen
David Hubert und Ralph Völler