

Overath, 21.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den Osterferien haben Sie auf der Schulhomepage das Informationsschreiben zum
Masernschutzgesetz eingesehen. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Kinder einen Nachweis
über einen ausreichenden Impfschutz gegen die Infektionskrankheit Masern bis zum 31.07.2021
vorlegen müssen.
Aufgrund der durch das Corona-Virus entstandenen Belastungen der Gesundheitsämter wurde diese
Frist auf den 31.12.2021 verschoben.
Für uns als Schule bedeutet dies, dass wir erst nach den Sommerferien mit der Erfassung des
Impfstatus Ihrer Kinder beginnen werden. Somit gehen Ihnen die Einzelheiten zur Durchführung
dieser Erfassung kurz nach den Sommerferien zu.
Dennoch sollten Sie prüfen, ob Sie dann einen Nachweis vorlegen können. Eventuell müssten Sie sich,
nun innerhalb eines größeren Zeitfensters, um einen solchen Nachweis kümmern.
Herzliche Grüße vom PKG
David Hubert Rosi Rusert
Schulleiter Team Mittelstufe