Overath, 07.01.2022
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir wünschen Ihnen und Euch ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und blicken zuversichtlich in das neue Jahr, in der Überzeugung auch die kommenden Herausforderungen gemeinsam stemmen zu können.
Wie Sie sicherlich aus den Nachrichten erfahren haben, wird der Unterricht ab Montag, 10. Januar, in Präsenz starten. Die Pflicht zur Teilnahme an den Selbsttestungen wird ausgedehnt.
Ab dem kommenden Montag sind auch immunisierte Personen in die regelmäßige Testpflicht einbezogen. Die Coronabetreuungsverordnung wird bis Montag entsprechend geändert werden.
Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler an wöchentlich drei Testungen in der Schule teilnehmen oder eine den Anforderungen entsprechende Bescheinigung eines Testzentrums vorlegen müssen.
Erstmalig testen sich am Montag, 10. Januar, alle Schülerinnen und Schüler selbst. Die Testungen finden in der 1. Stunde statt. Die Schülerinnen und Schüler der SekII werden über die Stufenleitungen über das Vorgehen informiert.
Für den Fall eines positiven Schnelltests werden wir Sie als Eltern unmittelbar kontaktieren und bitten Sie um Erreichbarkeit.
Die weiteren regelmäßigen Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Bei Fehltagen ist immer der erste Schultag nach der Fehlzeit ein individueller Testtag. Wir bitten die Schülerinnen und Schüler, dies auch mit im Blick zu haben und sich bei den Klassenleitungsteams bzw. den Stufenleitungen zu melden, sollten die Testungen dann versäumt werden.
Wegen des unterrichtsfreien Tages am 24.1. (Zeugniskonferenzen) finden die Selbsttests in der KW4 am 25.1., 26.1. und 28.1. statt.
Unklar ist noch die Quarantäneregelung. Wir bitten Sie und Euch, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren.
Wenn sich Ihr Kind mit Corona infiziert hat oder sich als Kontaktperson in angeordneter oder freiwilliger Quarantäne befindet, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
Freiwillige Quarantäne:
Wenn Sie Ihr Kind vorsichtshalber ohne angeordnete Quarantäne bspw. aufgrund einer unklaren Kontaktsituation zuhause lassen, informieren Sie uns per E-Mail an krankmeldung@pkg-overath.de und die Klassen- bzw. Stufenleitung im cc über die freiwillige Quarantäne. Bitte schreiben Sie uns, wann welche Art von Testung (Schnelltest / PCR-Test) erfolgt ist oder erfolgen wird und wie lange die freiwillige Quarantäne voraussichtlich andauern wird. Wir werden Ihr Kind nicht in das Distanzlernen aufnehmen, da der Zeitraum dieser Quarantäne in der Regel kurz ist.
Angeordnete Quarantäne und Corona-Infektion:
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an krankmeldung@pkg-overath.de und die Klassen- bzw. Stufenleitung im cc über die angeordnete Quarantäne. In der Regel wird mit der Anordnung der Quarantäne die Dauer nicht exakt bekannt sein. Bitte informieren Sie uns über die Dauer der Quarantänemaßnahme, sobald Sie diese kennen. Teilweise erhalten Sie diese Information nicht direkt vom Gesundheitsamt, sodass Sie sich z.B. unter https://www.land.nrw/corona/faq#4770fc9f über die Dauer der Quarantäne informieren können. Bitte informieren Sie uns über den Anlass der Quarantäne und den Zeitpunkt und das Ergebnis des durchgeführten PCR-Tests.
Sollte Ihr Kind symptomfrei und gesund sein, dann informieren Sie bitte die Klassen- bzw. Stufenleitung, dass es am Distanzlernen teilnehmen kann. Das PKG-Konzept für das Distanzlernen für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne finden Sie auf unserer Homepage. Bitte informieren Sie uns ebenfalls über die oben genannten E-Mail-Adressen, falls Ihr Kind erkranken sollte bzw. Symptome zeigt und daher nicht mehr am Distanzlernen teilnehmen kann.
Wir bitten alle, die entsprechenden Maßnahmen auch weiterhin verantwortungsvoll zu unterstützen.
Bleiben Sie/bleibt gesund und zuversichtlich!
Lieben Gruß vom PKG
David Hubert und Ralph Völler