Distanzunterricht
Konzept zum Distanzunterricht am Paul-Klee-Gymnasium
Rechtliche Grundlagen
Durch die „Verordnung zur Einrichtung von Distanzunterricht“ wird durch das Land NRW die Rechtsgrundlage geschaffen, sodass Unterricht in den Schulen auch dann im größtmöglichen Umfang erteilt wird, wenn der Präsenzunterricht zeitweilig aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens oder einer unmittelbar bevorstehenden oder bestehenden Extremwetterlage lokal, regional oder landesweit nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann. Wichtige Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern darüber.
- Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler:innen sowie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
- Die beteiligten Lehrkräfte gewähren die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schüler:innen.
- Schüler:innen erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
- Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler:innen. Klassenarbeiten, Klausuren und schriftliche Übungen finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere Unterrichtsvorgaben vorgesehen und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
- Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt.
Allgemeine Richtlinien für das Distanzlernen am Paul-Klee-Gymnasium
Am PKG werden folgende allgemeine Richtlinien für das Distanzlernen mit Hilfe der App „MS TEAMS“ festgelegt.
Alle Beteiligten achten darauf, dass im Distanzlernen die Regeln der „Netiquette“ eingehalten und die kommunizierten Arbeits- und Pausenzeiten respektiert werden. Die synchrone Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen sollte vorrangig montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, stattfinden.
Lehrerinnen und Lehrer
- Lehrkräfte, die normalerweise den Präsenzunterricht erteilen, unterrichten ihre Lerngruppen im Distanzunterricht abgestimmt auf die Anzahl der Wochenstunden ihres Faches und auf der Basis ihres Stundenplans. Dabei wird der besonderen Situation der Teilzeitkräfte Rechnung getragen.
- Aufgaben werden so gestaltet, dass die Schüler:innen diese in der normalen Unterrichtszeit des Faches erledigen können.
- Die Lehrkräfte fordern Arbeitsergebnisse und Hausaufgaben in schriftlicher Form ein, da das Lernen auf Distanz auch Bewertungsgrundlage für die sonstige Mitarbeit ist. Nicht abgegebene Arbeitsergebnisse können mit ungenügend bewertet werden. Alle achten darauf, ein gutes Maß zu finden, sodass die Schüler:innen alle Aufgaben im Rahmen ihrer Schul- und Hausaufgabenzeit erledigen können.
Die Fachschaften ergänzen die jeweiligen Leistungsbewertungskonzepte um Aufgabenformate, mit deren Hilfe die Arbeit der Schüler:innen im Distanzlernen bewertet werden kann. - Aufgaben werden ausschließlich über den Aufgabenbereich der App „TEAMS“ gestellt und Abgabetermine werden kommuniziert.
- Alle Schüler:innen erhalten eine Rückmeldung zu ihren Aufgaben entweder als individuelles inhaltliches Feedback über die Feedbackfunktion und/oder Lösungen werden zur Selbstkontrolle in den Kursmaterialen zur Verfügung gestellt. Die Lehrkraft entscheidet unter pädagogischen Gesichtspunkten über das Maß des individuellen Feedbacks, d.h. z.B. ob allen Schüler:innen zu einer Aufgabe oder nur jeweils ausgewählten Schüler:innen zu verschiedenen Aufgaben ein individuelles Feedback gegeben wird. Alle abgegebenen Aufgaben können zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit herangezogen werden. Schüler:innen erhalten eine Rückmeldung, wenn Ergebnisse fehlen.
- Das Unterrichtsmaterial und die Unterrichtsinhalte sowie die Abgabetermine werden den Schüler:innen mitgeteilt. Genauere Informationen sind den einzelnen Szenarien zu entnehmen.
- Die Verwendung von Arbeitsblättern, die gedruckt werden müssen, wird nach Möglichkeit vermieden, da nicht allen Schüler:innen zu Hause ein Drucker zur Verfügung steht.
- Zu verbindlich festgelegten Terminen finden mit Hilfe der App Kontakte mit der Gesamtgruppe statt, die auch ein Unterrichtsgespräch ermöglichen. Diese können in Form von Live-Chats oder Videounterricht mit der gesamten Gruppe oder in Kleingruppen gestaltet werden. In diesen Stunden besteht Anwesenheitspflicht, deren Einhaltung zu Beginn der Stunde von der unterrichtenden Lehrkraft überprüft wird. Die Lehrkraft teilt den Schüler:innen den Termin rechtzeitig über die Funktion „Besprechung planen“ im jeweiligen Klassen- bzw. Kursteam mit.
- Die Lehrkraft hält während Zeiten des Distanzlernens Kontakt zu ihren Lerngruppen und ist in verabredeten Zeiten (den unterschiedlichen Szenarien entsprechend) für die Schüler:innen erreichbar. Sind einzelne Schülerinnen / Schüler nicht erreichbar, erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten über das Klassenleitungs- bzw. Stufenteam.
- Die Lehrkraft dokumentiert in geeigneter Form die Unterrichtsinhalte sowie die gestellten Bewertungsangebote. Im Klassenbuch bzw. in der Kursmappe wird vermerkt, dass der Unterricht im Distanzlernen stattgefunden hat. Fehlzeiten von Schüler:innen werden festgehalten, bei der Bewertung angemessen berücksichtigt und im Klassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert.
- Lehrkräfte, die während Zeiten des Distanzunterrichts erkranken, melden dies über den üblichen Weg per Mail an die Schule und informieren ihre Klassen und Kurse darüber, dass für den Zeitraum der Erkrankung kein Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt werden kann.
Schüler:innen
- Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für alle Schüler:innen verpflichtend. Die Inhalte aus dem Distanzunterricht sind prüfungsrelevant, d.h. sie können in Klassenarbeiten, Klausuren und schriftlichen Übungen, die im Präsenzunterricht stattfinden, abgeprüft werden.
- Die Schüler:innen informieren sich zu den verabredeten Zeiten in den Fach-Teams über anstehende Aufgaben und Termine.
- Die Teilnahme an verbindlich festgelegten Live-Chats oder Videounterrichten ist verpflichtend. Die Teilnahme wird zu Beginn der Stunde von der unterrichtenden Lehrkraft überprüft.
- Alle verpflichtenden Aufgaben werden termingerecht erledigt und abgegeben. Nicht erbrachte Leistungen können mit ungenügend bewertet werden.
- Die Arbeitsergebnisse werden als pdf- oder in einem anderen mit der Lehrkraft vereinbarten Format im Aufgabenbereich hochgeladen und abgegeben. Ggf. erfolgt die Selbstkontrolle mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Materialien.
- Schüler:innen, die technische Probleme haben, informieren so bald wie möglich die Fachlehrkraft und ggf. das Klassenleitungs- bzw. Stufenteam, sodass vorübergehend individuelle Lösungen für das Distanzlernen gefunden werden können.
Eltern / Erziehungsberechtigte
- Eltern / Erziehungsberechtigte sorgen für die aktive Teilnahme ihrer Kinder am Distanzunterricht und unterstützen ihre Kinder bei der Organisation der Tages- und Wochenstruktur. Je nach Grad der Selbständigkeit benötigen Kinder Unterstützung beim Start in den Arbeitstag, bei der Einhaltung von Terminen oder bei der Gestaltung von Arbeits- und Pausenzeiten.
- Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung dafür, dass die technische Ausstattung für das Distanzlernen zur Verfügung steht, unterstützen ggf. bei der Benutzung und melden technische Probleme dem Klassenlehrerteam oder der Stufenleitung. Für die technische Administration der Leihgeräte ist die Stadt Overath zuständig.
- Erziehungsberechtigte melden erkrankte Schülerinnen / Schüler wie gewohnt per Mail an das Sekretariat und das Klassenleitungsteam.
Im Distanzunterricht sind unterschiedliche Szenarien möglich. Die oben aufgeführten allgemeinen Richtlinien gelten für alle Szenarien und werden durch die jeweils unten aufgeführten Besonderheiten ergänzt.
Szenario „Ganze Schule im Distanzunterricht“
Im Falle einer Schulschließung werden alle am Schulleben beteiligten per E-Mail und über die Homepage über den Beginn und die Dauer der Schulschließung informiert. Der Präsenzunterricht der gesamten Schule wird durch Distanzunterricht ersetzt, der auf der Grundlage des aktuellen Stundenplans organisiert wird.
- Der Unterricht im Distanzlernen beginnt wie im Präsenzunterricht in der Regel um 8:10 Uhr.
- Das Unterrichtsmaterial und die Unterrichtsinhalte sowie die Abgabetermine werden den Schüler:innen bis spätestens Montagmorgen 8 Uhr über TEAMS zur Verfügung gestellt. Je nach Unterrichtsgestaltung ist es möglich, einen Wochenplan einzustellen oder nur Aufgaben für die erste Wochenhälfte zu stellen. Spätestens mittwochs werden die Aufgaben für den Rest der Woche nachgereicht.
- Für die Sekundarstufe I werden die verpflichtenden Stunden für einen Live-Klassenchat oder Videounterricht für die gesamte Gruppe zentral durch die Schulleitung im Stundenplan festgelegt und den Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen mitgeteilt. Je nach Bedarf kann diese synchrone Kommunikation auch in Kleingruppen erfolgen. Es wird darauf geachtet, dass in der Regel in der Erprobungsstufe nicht mehr als zwei, in der Mittelstufe nicht mehr als drei LiveKlassenchats oder Videounterrichtstermine pro Tag stattfinden.
- In der Sekundarstufe II werden die Termine für einen Live-Kurschat oder Videounterricht für die gesamte Gruppe oder Teilgruppen verbindlich von der jeweiligen Lehrkraft festgelegt und den Schüler:innen zu Beginn des Distanzlernens mitgeteilt. Die Termine liegen in der Regel in der regulären Unterrichtszeit des jeweiligen Kurses.
- Die Häufigkeit der verpflichtenden Kontakte per Live-Klassen-/Kurschat oder Videounterricht orientiert sich an der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches und staffelt sich wie folgt:
Leistungskurse und 4-stündiger Unterricht
Innerhalb von zwei Wochen finden drei Kontakte per Live-Chat oder Videounterricht statt.
2- bis 3-stündiger Unterricht
Pro Woche findet ein Kontakt per Live-Chat oder Videounterricht statt.
1- und 1,5-stündiger Unterricht
Innerhalb von zwei Wochen findet ein Kontakt per Live-Chat oder Videounterricht statt.
Szenario „Ganze Klasse im Distanzunterricht“ (Sek I)
Die Schule informiert die Eltern per E-Mail über die Einrichtung und die Dauer sowie den organisatorischen Rahmen des Distanzunterrichts für ihre Klasse.
Die oben aufgeführten allgemeinen Richtlinien werden für diesen Fall wie folgt ergänzt:
- Das Unterrichtsmaterial und die Unterrichtsinhalte sowie die Abgabetermine werden den Schüler:innen bis spätestens 8 Uhr über MS TEAMS zur Verfügung gestellt, am ersten Tag des Distanzunterrichts sind Verzögerungen möglich. Je nach Unterrichtsgestaltung ist es möglich, einen Wochenplan einzustellen oder nur Aufgaben für die erste Wochenhälfte zu stellen. Spätestens mittwochs werden die Aufgaben für den Rest der Woche nachgereicht.
- Die Termine für die Live-Klassenchats oder den Videounterricht, die für die gesamte Gruppe oder Teilgruppen verbindlich stattfinden, werden im Klassenteam verabredet, in der Regel durch das Klassenleitungsteam koordiniert und an die Schüler:innen sowie an die Erziehungsberechtigten zeitnah kommuniziert. Die Häufigkeit dieser Online-Stunden wird an die Dauer des Distanzunterrichts und die Anzahl der Wochenstunden des Faches angepasst und orientiert sich an den Angaben in der folgenden Tabelle:
Quarantänedauer 4stündiger Unterricht /
Leistungskurse
2-3stündiger Unterricht /
Grundkurse
1-1,5stündiger Unterricht
weniger als 1 Woche 1 Kontakt ggf. 1 Kontakt — 1 Woche 1-2 Kontakte 1 Kontakt ggf. 1 Kontakt mehr als 1 Woche 3 Kontakte 2 Kontakte 1 Kontakt Der Videounterricht wird unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten der Schule sowie der Ausstattung der Lehrkräfte und der Schüler:innen terminiert. Pro Tag finden in der Erprobungsstufe in der Regel nicht mehr als zwei, in der Mittelstufe nicht mehr als drei LiveKlassenchats oder Videounterrichtstermine statt.
- Die persönlichen Kontakte mit Schüler:innen finden in der Regel im Rahmen des normalen Stundenplanes statt. Wenn dies in Ausnahmefällen aus schulorganisatorischen oder technischen Gründen nicht möglich ist, finden diese montags bis freitags bis spätestens 17 Uhr statt.
- Bei kurzfristig angesetztem Distanzunterricht beachten die Lehrkräfte bei ihrer Unterrichtsplanung, dass die Bücher und Arbeitsmaterialien der Schüler:innen ggf. nicht zu Hause zur Verfügung stehen.
Szenario „Distanzunterricht für einzelne Schüler:innen (Sek I und Sek II)“
Dieses Szenario kann eintreten, wenn Schüler:innen aufgrund der Coronaschutzverordnung die Schule nicht besuchen dürfen, aber gesund sind und damit am Distanzunterricht teilnehmen können. Die Eltern der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers informieren die Schule per E-Mail (sekretariat@pkg-overath.de) oder telefonisch über die oben beschriebene Situation und deren Dauer. Intern wird diese Information an die Schulleitung und das Klassen- bzw. Stufenleitungsteam weitergegeben. Das Klassen- bzw. Stufenteam informiert die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer über die Einrichtung des Distanzunterrichts für die/den Schüler:in.
Damit diese Vorgaben durch die Schüler:innen eingehalten werden können, werden die oben aufgeführten allgemeinen Richtlinien wie folgt ergänzt:
- Das Unterrichtsmaterial und die Unterrichtsinhalte werden den Schüler:innen zeitnah zum regulären Unterricht über den Aufgabenbereich in TEAMS zur Verfügung gestellt.
- Die Schülerin / der Schüler lädt die Arbeitsergebnisse zum verabredeten Abgabetermin im Aufgabenbereich hoch.
- Darüber hinaus werden den Schüler:innen an die Quarantänedauer und die Zahl der Wochenstunden des Fachs synchrone Kommunikationszeiten (Live-Chat, Videobesprechung oder Zuschaltung zum Unterricht) angeboten. Die Häufigkeit dieser Kommunikationszeiten orientiert sich an den Angaben in der folgenden Tabelle:
Quarantänedauer 4stündiger Unterricht /
Leistungskurse
2-3stündiger Unterricht /
Grundkurse
1-1,5stündiger Unterricht
weniger als 1 Woche 1 Kontakt ggf. 1 Kontakt — 1 Woche 1-2 Kontakte 1 Kontakt ggf. 1 Kontakt mehr als 1 Woche 3 Kontakte 2 Kontakte 1 Kontakt Die Zuschaltung zum Unterricht der Lerngruppe wird unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten der Schule terminiert. Die persönlichen Kontakte mit Schüler:innen finden in der Regel montags bis freitags bis spätestens 17 Uhr statt. Es wird dabei berücksichtigt, dass sich die Lehrkräfte für ihren regulären Unterricht in der Schule befinden.
- Die Lehrkräfte dokumentieren im Klassenbuch bzw. Kursheft, welche Schüler:innen vom Distanzlernen betroffen sind und auf welche Art der Distanzunterricht erteilt wurde. Distanzlernzeiten werden nicht als Fehlzeiten gerechnet.
Szenario „Lehrkräfte in Quarantäne“
Dieses Szenario kann eintreten, wenn Lehrer:innen aufgrund der Coronaschutzverordnung die Schule nicht besuchen dürfen, aber gesund sind und damit Distanzunterricht erteilen können.
Die betroffene Lehrkraft informiert die Schulleitung über die oben beschriebene Situation sowie ihre Klassen und Kurse darüber, dass ihr Unterricht vorübergehend im Distanzlernen stattfinden wird und dass die Schüler:innen über MS TEAMS und in der Sekundarstufe I ergänzend durch Vertretungslehrer mit Aufgaben versorgt werden.
Sekundarstufe I
Die Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I werden entweder durch Lehrkräfte vertreten (Fall 1) oder die 5. Stunde wird vorgezogen, sodass der Präsenzunterricht für die Schüler:innen eine Stunde früher endet und der damit entfallene Fachunterricht im Distanzlernen erfolgt (Fall 2). Die Lehrkräfte, die Eltern sowie die Schüler:innen informieren sich täglich über den Vertretungsplan, welcher Fall eintritt. In beiden Fällen laden die Schüler:innen ihre Arbeitsergebnisse zum vorgegebenen Abgabetermin im Aufgabenbereich von MS TEAMS hoch, sodass diese als Bewertungsgrundlage herangezogen werden können.
Fall 1: Dies bedeutet, dass die sich in Quarantäne befindende Lehrkraft Vertretungsmaterial zur Verfügung stellt. Die Dokumentation im Klassenbuch erfolgt über die/den Vertretungslehrer:in. Die in Quarantäne befindliche Lehrkraft ist nach Absprache mit dem/der Vertretungslehrer:in per MS TEAMS in der Stunde für die Klasse im Chat erreichbar.
Fall 2: Die Unterrichtsmaterialien werden der Klasse über MS TEAMS im Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt, da der Präsenzunterricht entfällt. Die Schüler:innen erarbeiten die Unterrichtsinhalte zu Hause.
Die Unterrichtsthemen werden nach der Rückkehr aus der Quarantäne von der Lehrkraft in das Klassenbuch für den entsprechenden Unterrichtstag eingetragen, an dem die 5. Stunde entfallen ist und vermerkt, dass der Unterricht im Distanzlernen erfolgt ist.
Sekundarstufe II
Es gelten analog zum Distanzlernen, in dem die Schüler:innen nicht in der Schule sind, folgende Grundsätze:
- Das Unterrichtsmaterial und die Unterrichtsinhalte müssen den Schüler:innen zeitnah zum regulären Unterricht im Aufgabenbereich von MS TEAMS zur Verfügung gestellt werden.
- Die Schüler:innen arbeiten während der Unterrichtszeit im regulären Kursraum oder nach Absprache mit der Lehrkraft von zu Hause. Die Lehrkraft ist per Live-Kurschat oder je nach technischen Möglichkeiten per Videokonferenz zugeschaltet. Die persönlichen Kontakte zwischen Schüler:innen und Lehrer:innen finden in der Regel während der regulären Unterrichtszeit statt. Wenn dies in Ausnahmefällen aus schulorganisatorischen oder technischen Gründen nicht möglich ist, finden diese montags bis freitags bis spätestens 17 Uhr statt. Es wird dabei berücksichtigt, dass sich die Schüler:innen für ihren regulären Unterricht in der Schule befinden. Die Anwesenheit der Schüler:innen an den Unterrichtsstunden ist verpflichtend und wird zu Beginn der Stunde durch die Lehrkraft kontrolliert.
- Die Schüler:innen laden ihre Arbeitsergebnisse zum vorgegebenen Abgabetermin im Aufgabenbereich von MS TEAMS hoch, sodass diese als Bewertungsgrundlage herangezogen werden können.
- Die Lehrkraft informiert die Schüler:innen darüber, dass die Inhalte des Distanzunterrichts auch in Klausuren und schriftlichen Übungen abgeprüft werden können.
- Die Lehrkraft dokumentiert im Kursheft die Unterrichtsinhalte sowie die gestellten Bewertungsangebote und vermerkt, dass der Unterricht im Distanzlernen stattgefunden hat.


