Busse / Formulare
Auf dieser Seiten finden Sie Informationen zu:
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Das PKG ist sowohl mit dem Schulbus als auch mit dem Linienbus (Linien 310,420 und 575 direkt ab Schulzentrum und 557 ab Overath Spich) erreichbar.
Mit dem Beginn des Schuljahr 2020/2021 hat die Stadt Overath mit der Firma BENNINGHOFF REISEN GMBH & Co. KG ein neues Busunternehmen für die Beförderungen der Schülerinnen und Schüler beauftragen. Die aktuellen Schulbusfahrpläne für die Hinfahrt zum und Rückfahrt vom Schulzentrum finden unter dem Link Schulbusfahrplan. Die Rückfahrten sind dabei zeitlich gestaffelt nach den Abfahrtszeiten um 13.00 Uhr, 14.10 Uhr und 15.50 Uhr. Diese Abfahrtszeiten gelten sowohl für das PKG als auch für die Leonardo da Vinci Sekundarschule, die seit dem Schuljahr 2016/2017 wieder eine gemeinsamen Stundentakt haben.
Die Firma Benninghoff Reisen erreichen Sie telefonisch unter +49 (0) 151 16164425 oder per Mail unter overath(at)benninghoff-reisen.de.
Mit dem Schuljahr 2016/2017 ändern die öffentlichen Verkehrsanbieter ihre Fahrpläne und binden das Schulzentrum intensiver in den Linienverkehr ein. Die genauen Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte den aktuellen Fahrplänen der VRS, da diese sich jährlich ändern.
Speziell für den Bergbereich, von Dahlhaus über Honrath und Agger durch Wahlscheid bis Lohmar, der Stadt Lohmar wurde 2018 die Linie 558 neu eingerichtet, die zum Schulzentrum fährt und auch von dort zurückfährt.
Weitere Informationen und aktuelle Fahrpläne erhalten Sie auf der Seite der VRS und der RSVG (Für die Seiteninhalte der verlinkten Seiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich).
VRS: www.vrsinfo.de
RSVG: http://www.rsvg.de/fahrplan-auskunft/linienfahrplaene/
Das PKG übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seite.
Die RSVG informiert unter http://www.rsvg.de/
Die Stadt Overath informiert morgens ab 6.45 Uhr über wetterbedingte Schulbussausfälle unter www.overath.de.
Die gemeinsame Hausordnung des Paul-Klee-Gymnasiums und der Leonardo da Vinci Sekundarschule Overath ist seit August 2017 in Kraft und für alle Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums verbindlich.
Hinweise zur Neuanmeldung:
Beachten Sie auch die Hinweise und Öffnungszeiten unter Schule > Anmeldung.
Neben den Formularen benötigten Sie folgende Unterlagen:
Sek I (ab Klasse 5) | Sek II (Stufen EF, Q1 und Q2) |
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Die Anmeldung erfolgt bei Frau Hofmann:
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Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs
Manche Schülerinnen und Schüler (im folgenden Schüler) können durch eine spezifische Beeinträchtigung nicht die Leistung erbringen, die eigentlich ihrer Begabung entspricht. Diese Schüler haben ein Recht darauf, dass ihre Benachteiligung durch die Schule mit entsprechenden Maßnahmen ausgeglichen wird. Durch einen Nachteilsausgleich sollen diese Schüler in die Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Ein Nachteilsausgleich ist also die Kompensation von Nachteilen, die aus einer Behinderung, einer Erkrankung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf resultieren. (Vgl. § 1 und 2 Schulgesetz NRW)
Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
Das Schulgesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie die entsprechenden Erlasse beantworten klar die Frage, wer einen Anspruch auf Nachteilsausgleich hat. Grundsätzlich betrifft dies Schüler, die aufgrund unterschiedlicher Umstände temporär oder dauerhaft geringere Leistungen erbringen können, die ihren eigentlichen Begabungen nicht entsprechen. Dies sind im Einzelnen …
… Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf und zielgleicher Förderung
… Schüler mit einer medizinisch diagnostizierten chronischen Erkrankung
… Schüler mit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung
… Schüler, die nach einem Unfall oder einer Erkrankung temporär beeinträchtigt sind.
Wer beantragt einen Nachteilsausgleich?
Die Gewährung von Nachteilsausgleich wird durch die Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler durch den Schüler selbst) oder durch eine Lehrkraft der Schule bzw. ein Mitglied des Beratungsteams bei der Schulleitung beantragt.
Den Antrag finden Sie bei den nachfolgenden Downloads.
Welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs gibt es?
Ein Nachteilsausgleich bezieht sich in der Regel auf die Veränderung der äußeren Bedingungen einer Leistungsüberprüfung. Dies gilt sowohl im Unterricht, bei Klassenarbeiten/Klausuren und im Abitur. Dabei ist zu unterscheiden zwischen zeitlichen, technischen, räumlichen und personellen Veränderungen sowie in bestimmten Fällen auch der Modifizierung von Prüfungsaufgaben.
Zeitlich: Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Prüfungszeiten
Technisch: Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, z.B. eines Lesegerätes oder eines Laptops als Schreibhilfe (beim Einsatz eines Computers als Schreibhilfe werden zusätzliche Hilfen durch Rechtschreibkorrektur, Thesaurus etc. ausgeklammert)
Räumlich: Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, besondere Arbeitsplatzorganisation wie z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung z.B. durch die Nutzung eines separaten Raums
Personell: z.B. Assistenz bei der Arbeitsorganisation und Strukturierung während der Prüfungszeiten (die Maßnahmen der Assistenz müssen vor der zentralen Prüfung und auch für das Prüfungsverfahren beschrieben werden)
Modifizierung der Prüfungsaufgaben: Modifizierte Prüfungsaufgaben stehen in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen oder Sprache zur Verfügung sowie den entsprechenden Behinderungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei Autismus-Spektrum-Störungen
Informationen und Formulare zur Wahl der 2. Fremdsprache ab der Klasse 7 finden Sie auf unserer Homepage unter Organisation > Sekundarstufe I unter Sprachabfolge S I.
Die aktuellen Formulare zur Anmeldung als Nachhilfe-Schüler*in oder Nachhilfe-Lehrer*in sowie weitere Information finden Sie auf der “Schüler helfen Schüler”-Seite unter “Schule => Konzepte” (oder hier entlang).
Im Rahmen der Begabtenförderung gibt es die Möglichkeit während des Besuches der Oberstufe bereits ein Studium zu beginnen. Anmeldeformulare und Anschreiben für die Universität zu Köln finden Sie in den nachfolgenden Downloads:
Informationen zum Eigenanteil der Schulbücher